Fernleihe

Bei der Fernleihe handelt es sich um ein Abkommen zwischen Bibliotheken, wissenschaftliche Literatur - wie z.B. Bücher und Zeitschriftenaufsätze - auszutauschen. Werke, die in Tübingen nicht vorhanden sind, können über die Fernleihe bestellt werden.  

 

Als rechtliche Grundlage dienen die Bestimmungen der "Ordnung des Lehverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland" (Leihverkehrsordnung).

 

Nicht bestellt werden können:

  • Bücher und Zeitschriften, die in den Tübinger Bibliotheken vorhanden sind. Dazu gehören auch die zur Zeit gerade entliehenen und solche, die im Lesesaal oder in einer Institutsbibliothek stehen
  • Werke, die Sie für einen geringen Preis (z.Zt etwa 10 €) im Buchhandel selbst erwerben können
  • komplette Zeitschriftenbände neueren Datums
  • E-Books
  • Zeitungsbände und andere Werke außergewöhnlichen Formats
  • komplette Loseblatt-Sammlungen
  • Diplom-, Magister- , Bachelor- , Zulassungs- und andere Prüfungsarbeiten
  • Patentschriften und DIN-Normen

Beachten Sie bitte ferner, dass die meisten Bibliotheken vor Ort vielbenutzte Literatur, insbesondere Bestände der Lehrbuchsammlung, Literatur aus Handbibliotheken und Lesesälen sowie besonders wertvolle und schützenswerte Werke nicht in den Fernleihverkehr geben!

 

Fernleihbestellungen geben Sie über den Bibliothekskatalog auf, wenn Sie in Tübinger Beständen keinen Treffer gefunden haben. Wählen Sie im Katalog den Button "Fernleihe" im Menü links und wählen Sie zwischen Buch- und Zeitschriften-Suche. Das gewünschte Werk können Sie dann per Fernleihe aus einer anderen Bibliothek bestellen.

Bei Zeitschriften bekommen Sie automatisch die Möglichkeit, einen Artikel zu bestellen.

 

Pro Fernleihbestellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 Euro fällig - unabhängig davon, ob eine Lieferung erfolgt. Die Erledigungsfrist liegt in der Regel bei ca. 1-3 Wochen.

 

Sobald die Fernleihbestellung in unserer Bibliothek eingetroffen ist, werden Sie per E-Mail benachrichtigt und können das Werk am gewünschten Ausgabeort abholen. Die Leihfrist wird von der gebenden Bibliothek vorgegeben, im Allgemeinen beträgt sie 4 Wochen. Während der gesamten Zeit liegt das Werk bei uns zur Abholung bereit.

 

Verlängerungen der Leihfrist eines Fernleihbuches können im Bibliothekskatalog (bei "mein Konto" - Fernleihen) durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass solche Medien von uns zurückgerufen werden können, wenn die gebende Bibliothek der Verlängerung nicht zustimmt. In diesem Fall werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

 

Sie erreichen die Kollegen der Fernleihe telefonisch unter 07071 29-72833 oder per E-Mail: fernleihe(at)ub.uni-tuebingen.de .

 

 

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