Ausleihen - Wer, Was, Wie?

Wer darf ausleihen?

  • alle Personen, die einen Bibliotheksausweis besitzen. Für Uni-Angehörige ist der Studierenden- bzw. Bedienstetenausweis der Bibliotheksausweis.
  • Gäste, die sich nur vorübergehend in Tübingen aufhalten, können Bücher aus dem Magazin in einen der Lesesäle bestellen und dort gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses benutzen.
  • Für Institute der Universität Tübingen kann ein personenbezogener Institutsausweis eingerichtet werden.

 

Was ist ausleihbar?

Der größte Teil der UB-Bestände kann nach Hause ausgeliehen werden.

 

Manche Gruppen von Büchern, Zeitschriften und anderen Materialien sind jedoch einer Ausleihbeschränkung unterworfen. Diese können dann in einen der Lesesäle bestellt werden oder liegen dort für Sie bereit, falls ihre Nichtausleihbarkeit erst nachträglich festgestellt wurde.

 

Wann und wo kann man die bestellten Materialien abholen?

  • Der Zeitpunkt für die Abholung wird Ihnen beim Bestellvorgang mitgeteilt. Die Wartezeit ist in der Regel ein halber Öffnungstag.
    Sieben Kalendertage liegen die bestellten Bücher zur Abholung bereit.

  • Abholbare Medien werden unter einem Abhol-Code bereit gelegt, der sich aus den letzten 3 Ziffern Ihrer Kartennummer (vor dem Punkt) sowie dem 1., 4. Buchstaben Ihres Nachnamens und dem 1. Buchstaben Ihres Vornamens zusammensetzt (bei grünen Ausweisen die letzten 3 Ziffern vor dem "zweiten" Punkt).
    Beispiel: 
    • Kartennummer 012345.0 Name: Mustermann, Alfred ergibt den Abhol-Code: 345 MtA
    • Grüner Ausweis: Benutzernummer 123.4567.8 Name: Mustermann, Alfred ergibt den Abhol-Code: 567 MtA

  • Der Abhol-Code ist im Bibliothekskatalog unter der Rubrik "mein Konto" aufgeführt.
  • Sie holen die bestellten Materialien an dem von Ihnen bei der Bestellung gewünschten Ausgabeort ab. Haben Sie "Ausleihzentrum Wilhelmstraße" als Ausgabeort gewählt, können Sie Ihre Bestellungen aus dem Selbstabholregal im Ausleihzentrum entnehmen und zur Verbuchung an der Theke vorlegen - natürlich nur mit dem entsprechenden Bibliotheksausweis.

 

Wie lange kann ich die ausgeliehenen Materialien behalten?

  • Die Leihfrist beträgt 28 Tage, für Zeitschriftenbände und Lesesaalbestellungen 14 Tage.

  • Sie können die Leihfrist für Ihre Medien online selbst verlängern, bis zur maximalen Leihfrist von 4 x 28 Tagen für Studierende und externe Nutzer bzw. 12 x 28 Tagen für Uni-Bedienstete - gerechnet ab dem Ausleihdatum.

  • Wenn eine Vormerkung eines anderen Nutzers vorliegt, ist keine Verlängerung der Leihfrist möglich.

  • Verlängerungen von Fernleih-Büchern können Sie im Bibliothekskatalog ab 10 Tage vor Ablauf der Leihfrist selbst eintragen. Die gebende Bibliothek muss mit der Verlängerung einverstanden sein - rechnen Sie ggf. mit einem kurzfristigen Rückruf.

  • Verlängern Sie die Leihfrist nicht, werden bei Fristüberschreitung Säumnisgebühren erhoben. Säumnisgebühren entstehen rein durch die Fristüberschreitung ohne Mahnschreiben! Die UB benachrichtigt aber alle Nutzer auf elektronischem Weg über den bevorstehenden Ablauf der Leihfrist.

Wo gebe ich die ausgeliehenen Bücher zurück?

  • im Ausleihzentrum: Mo-Fr 8:00-24:00 und Sa/So 10:00-22:00 Uhr, oder in der Bereichsbibliothek Naturwissenschaften (Mo-Fr 9.00-17.00 Uhr bzw. -16.30 Uhr in der vorlesungsfreien Zeit) Dies kann auch durch eine(n) Beauftragte(n) geschehen, da wir für die Rückgabe keinen Bibliotheksausweis benötigen! 


  • mit der Post: 

Briefsendungen: Universitätsbibliothek Tübingen, Postfach 2620, 72016 Tübingen 

Paketsendungen: Universitätsbibliothek Tübingen, Wilhelmstr. 32, 72074 Tübingen 

Die Haftung für eine verlorene Sendung liegt beim Absender.

 

 

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