Bibliotheksausweis, Anmeldung und Abmeldung
Einen Bibliotheksausweis brauchen Sie, wenn Sie Bücher nach Hause ausleihen und wenn Sie einen UB-eigenen Internet-Arbeitsplatz nutzen möchten.
Für Uni-Angehörige gilt der Studierenden-/Bedienstetenausweis als Bibliotheksausweis.
So bekommen Sie den Ausweis:
Anmeldung für externe Nutzer:
- Bevor Sie erstmals Bücher nach Hause ausleihen möchten, melden Sie sich an. Die UB entleiht Bücher nur an externe Personen, die als Entleiher registriert sind.
- Sie erhalten sofort und kostenlos einen Bibliotheksausweis.
- Die Anmeldung muss persönlich erfolgen und kann nicht über Telefon oder Dritte abgewickelt werden.
- Sie erfolgt wahlweise
- an der Haupttheke im Ausleihzentrum: Mo-Fr 8-19.30 Uhr, Sa 10-15.30 Uhr
- in der Bereichsbibliothek Naturwissenschaften: Mo-Fr 9-16.30 Uhr
Bibliotheksausweis
Der Bibliotheksausweis für externe Nutzer ist eine maschinenlesbare Karte im Scheckkartenformat.
Er ist auf Ihren Namen ausgestellt und enthält die Kontonummer Ihres Ausleihkontos. Das Passwort zum Login auf das Ausleihkonto ist automatisch Ihr Geburtsdatum in der Form: ttmmjjjj. Mit dem Antrag auf einen Bibliotheksausweis erkennen Sie unsere Benutzungsordnung an.
Wer bekommt den Bibliotheksausweis?
- Alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg gegen Vorlage des Personalausweises (Reisepässe nur in Verbindung mit einer Meldebestätigung nicht älter als 6 Wochen)
- Für Lehrende oder Mitarbeiter der Universität Tübingen kann ein personengebundener Institutsausweis eingerichtet werden.
- Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren benötigen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten sowie - neben dem eigenen Personalausweis auch den des unterschreibenden Erziehungsberechtigten (oder eine Kopie).
Sonderregelungen
- Gäste der Universität, die sich mindestens drei Monate in Tübingen aufhalten, können unter Umständen einen Bibliotheksausweis erhalten. Bitte fragen Sie an der Haupttheke im Ausleihzentrum.
Und was sonst noch wichtig ist
- Bibliotheksausweis bitte sicher aufbewahren! Unbefugte können damit Missbrauch treiben.
- Das Passwort ist nur beschränkt nützlich! Es schützt Sie vor unbefugtem Zugriff auf Ihr Benutzerkonto, nicht aber gegen missbräuchliche Ausleihe aus einem der Freihandbereiche.
- Verlust des Ausweises: Sofort melden! (Tel. 07071/29-72579, 8-18 Uhr, sonst per E-Mail: ausleihzentrum@ub.uni-tuebingen.de).
Sobald Sie uns den Verlust Ihres Ausweises melden, können wir Ihr Ausleihkonto sperren. Externe Nutzer erhalten einen Ersatzausweis, Studierende und Bedienstete müssen beim Studentensekretariat bzw. der Zentralen Verwaltung einen Ersatzausweis beantragen.
Mitteilung über Adressenänderung
Studierende melden Adressenänderungen beim Studentensekretariat, Bedienstete mit Chipkarte bei der Personalabteilung der Zentralen Verwaltung. Externe Nutzer müssen eine Änderung der Adresse im Ausleihzentrum oder in der Bereichsbibliothek Morgenstelle anzeigen (die Adressänderung können externe Benutzer auch über ein Formular bekanntgeben).
Exmatrikulation - Entlastungsvermerk
- Entlastungsvermerke für die Exmatrikulation erhalten Sie bei den oben genannten Anmeldestellen (Formular für die Exmatrikulation). Bitte bringen Sie dazu alle entliehenen Medien mit; die Entlastung kann nur erfolgen wenn das Ausleihkonto leer ist.




