Ausleihen aus dem UB-Bestand

Unter Ausleihe verstehen wir im Allgemeinen die Ausleihe "nach Hause".
Dafür brauchen externe Nutzer einen Bibliotheksausweis, den sie kostenlos im Ausleihzentrum erhalten.
Für Studierende und Bedienstete der Universität gilt der Studierenden-/Bedienstetenausweis als Bibliotheksausweis.
- Ausleihen - Wer, Was, Wie: Eine Kurzeinführung
Stichworte rund ums Ausleihen
Anmelden müssen sich externe Nutzer, wenn Sie einen Bibliotheksausweis haben möchten, für Angehörige der Uni gilt der Studierenden-/Bedienstetenausweis als Bibliotheksausweis; bei der Exmatrikulation benötigen Sie einen Entlastungsstempel von der Bibliothek.
Nicht alle Bücher und Materialien können ausgeliehen werden.
... wird mit der Anmeldung eröffnet und enthält alle Daten rund um einen Ausleihvorgang.
Hier werden die Bücher zur Mitnahme nach Hause auf Ihr Bibliothekskonto verbucht, Bibliotheksausweise für externe Nutzer ausgestellt und vieles mehr.
Benutzungsordnung mit Ausführungsbestimmungen
Einen Bibliotheksausweis brauchen Sie, wenn Sie als externer Nutzer Bücher nach Hause ausleihen oder einen unserer Internet-PCs benutzen möchten.
Bücher aus den geschlossenen Magazinen (Bestellbestand) müssen bestellt werden.
Hier stehen Bücher frei zugänglich, aber nicht nach Fächern sortiert.
Säumnisgebühren fallen an, wenn Sie ein Buch nicht fristgerecht zurück bringen.
Universitäre Einrichtungen können ein Institutskonto eröffnen.
Hier stehen Lehrbücher in Mehrfachexemplaren, nach Fächern sortiert.
Wie lange darf man welche Medien nach Hause entleihen?
Geschlossene Magazine (Bestellbestand)
Hier stehen Bücher und Zeitschriften, die bestellt werden müssen (nicht frei zugänglich).
Öffnungszeiten des Ausleihzentrums
Verliehene Bücher können vorgemerkt werden und liegen dann im Selbstabholbereich bereit.




